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10. März 2021

Der Landkreis Cuxhaven weist darauf hin, dass Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in freier Landschaft nur angeleint geführt werden dürfen.

Achtung Leinenpflicht

- Ausnahmen: Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden

- Vögel sehen von Natur aus Hunde als ihre Feinde an und versuchen, vor ihnen zu flüchten

- Die Flucht vor dem Hund kostet ihn viel Energie, wodurch er noch weitere Fettreserven abbaut. Das Gelege kühlt aus und Eier oder Jungen können nicht vor Nesträubern geschützt werden. Der Bruterfolg ist gefährdet.

- Für aufgestöberte Jungtiere wie z.B. Rehkitze ist es oft schon tödlich, wenn sie von einem Hund aufgescheucht werden und dabei wegen einer kleinen Berührung auch nur teilweise dessen Geruch annehmen. Das Elterntier nimmt bereits die kleinste Veränderung wahr und lässt dann seinen Nachwuchs unversorgt – was dessen qualvolles Zugrundegehen zur Folge hat.

- Die Hundehalter selbst können diesen Vorgang meistens überhaupt nicht wahrnehmen, wenn sich das Geschehen im dichten Gras oder Unterholz abspielt

- Verstöße gegen die Anleinpflicht können ggf. auch mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden

- Im Interesse des Tier- und Artenschutzes ist aber zu hoffen, dass solche belastenden Maßnahmen nicht verfügt werden müssen.

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