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30. Januar 2021

Pressemeldung: 20.01.2021 der Tierschutzbund kritisiert Gesetzentwurf zum Kükentöten: Klöckner tauscht Tierleid gegen Tierleid. Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Ende des Kükentötens beschlossen, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht.

Kükentöten: Was sich nicht rechnet, wird getötet

Tierschutzbund kritisiert Gesetzentwurf zum Kükentöten:
Klöckner tauscht Tierleid gegen Tierleid. Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Ende des Kükentötens beschlossen, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist das Verbot des Kükentötens überfällig, der Gesetzentwurf aber zu schwach.

Kritik übt der Verband unter anderem daran, dass das Töten der geschlüpften Küken noch bis zum endgültigen Verbot 2022 und die Tötung schmerzempfindlicher männlicher Embryonen nach einer Geschlechterbestimmung im Ei sogar noch für mehrere Jahre möglich bleibt.

Eine echtes Mehr an Tierschutz könne grundsätzlich nur die Abkehr von der Hochleistungszucht bringen.
„Dass das Gesetz endlich kommt, ist dem Druck von Tierschützern und Öffentlichkeit zu verdanken.
Allerdings kommt es viel zu spät: Julia Klöckners
Zögern zugunsten der Industrie kostete unzählige Küken ihr Leben – und das sinnlose Morden von Küken und Embryos wird weitergehen.

Die Ministerin tauscht Tierleid gegen Tierleid, um ein aus dem Lot geratendes Hochleistungszuchtsystem ökonomisch am Laufen zu halten“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und ergänzt: „Dass eine Bundesministerin, die einer Partei angehört, die das Wort christlich im Namen trägt, nun die Tötung von schmerzempfindlichen Embryos aus rein ökonomischen Gründen ausdrücklich gestattet, ist auch ethisch mehr als fragwürdig.

“Der Gesetzesentwurf erklärt ausdrücklich, dass ein Schmerzempfinden ab dem 7. Bebrütungstag nicht auszuschließen sei und zwischen dem Töten des Hühnerembryos und dem Töten des Kükens kein wesentlicher Unterschied gemacht werden könne.
Dennoch soll die Tötung männlicher Embryonen noch bis 2024 erlaubt sein.

Bis dahin dürfen die Brütereien also auch Methoden zur Geschlechterbestimmung im Ei wie etwa die Hyperspektralanalyse anwenden, bei denen eine Bestimmung erst sehr spät - ab dem 13./14. Bruttag – möglich ist.

Kükenfrage ist eine Systemfrage.

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes hätte die Bundesregierung längst die Rückkehr zu Hühnerrassen einleiten müssen, bei denen die Tiere sowohl für die Eierproduktion als auch für die Mast eingesetzt werden können.
Maßnahmen zur Förderung der sogenannten Zweinutzungshühner sucht man im Gesetzentwurf vergeblich.

Zudem fehlen Regelungen für die Aufzucht und Schlachtung von aufgezogenen Bruderhähnen bzw. Möglichkeiten, deren Export in Länder mit geringen Tierschutzstandards zu verhindern. "Die Kükenfrage ist eine Systemfrage. Die Legehenne bleibt ein auf maximale Eierproduktion ausgerichtetes Nutztier, die Tierschutzprobleme sind systemimmanent.

Statt Millionen in die Erforschung von Techniken zu stecken, die das Töten männlicher Küken vermeiden sollen, wäre das Geld besser darin investiert, die Haltung von Zweinutzungshühnern zu fördern.
Den Systemwechsel scheint Frau Klöckner ebenso wie Ihre Vorgänger zu scheuen“, so Schröder.
Seite 2 Neuer Entwurf enthält mögliches Schlupfloch.

Die Schwäche des aktuellen Gesetzentwurfes zeigt sich auch in einer Ergänzung: durch einen neu hinzugefügten Passus, der eine Ausnahme für die Aufzucht von Stubenküken vorsieht, besteht nun die Gefahr, dass das Verbot der Kükentötung ausgehebelt werden könnte.

Wenn die männlichen Embryonen oder Küken als zukünftige Stubenküken deklariert würden, könnten sie unter Berufung auf die Ausnahme wie bisher getötet werden. Aus Sicht der Tierschützer müsste daher deutlicher klargestellt werden, dass das Töten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen generell verboten ist.

Mehr Hintergrundinfos zum Töten der männlichen Küken und zum Referentenentwurf finden Sie auf unserer Website.

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